Lohn und Gehalt

Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner!

Wer Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellt, muss zahlreiche Vorgaben beachten – insbesondere die jeweils gültige Gesetzeslage. Gleichzeitig werden vertraute Prozesse zunehmend digitalisiert. So existiert die Lohnsteuerkarte inzwischen ausschließlich in elektronischer Form.

Für Unternehmen bedeutet das: Mitarbeitende müssen regelmäßig geschult und die eingesetzte Software stets aktualisiert werden – ein erheblicher Kosten- und Zeitfaktor.

 

Lagern Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung einfach an MJ Services aus. Mit unseren Dienstleistungen rund um Lohn und Gehalt reduzieren Sie Aufwand und sparen spürbar Kosten.

Laufende Lohnabrechnungen und optimale Lösungen auch für Ihre Branche

Wir arbeiten branchenübergreifend und immer nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Für jede Branche bieten wir passgenaue Lösungen und haben uns über die Jahre ein breites und fundiertes Branchenwissen aufgebaut. Individuelle Anforderungen unserer Mandanten berücksichtigen wir gezielt, um eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen.

 

 

Mit MJ Services sind Sie auf der sicheren Seite – unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße oder Branche. Ob Arztpraxis, Bauunternehmen, Hotel- und Gastronomiebetrieb, Spedition, Kfz-Werkstatt, Handwerksbetrieb, Dienstleistungsunternehmen, soziale Einrichtung, Land- und Forstwirtschaft, Stiftung, Verein, gemeinnützige GmbH oder kommunaler Betrieb mit einem oder tausend Mitarbeitenden: Wir liefern Ihnen die passende Lösung zu attraktiven Konditionen.

MJ Services - Mehr Zeit und Ressourcen für Ihr Kerngeschäft

Änderungen in der Sozialversicherung und neue gesetzliche Vorgaben machen die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung zunehmend komplex. Idealerweise verfügt jedes Unternehmen über aktuelles Fachwissen – doch gerade für kleine und mittelständische Betriebe ist es zeit- und kostenintensiv, ständig auf dem neuesten Stand zu bleiben.

MJ Services unterstützt Sie genau an dieser Stelle: Wir übernehmen die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen, damit Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

 

Durch das Outsourcing Ihrer Lohnbuchhaltung an MJ Services profitieren Sie zudem von mehr Kosteneffizienz und hoher Abrechnungsqualität.

Unser Service für Sie - Persönlich, preiswert und kompetent

  • Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen nach neuesten gesetzlichen Vorgaben
  • zuverlässig und übersichtlich
  • mit individuell angepassten Auswertungen
  • zu einem äußerst attraktiven Preis

MJ Services Leistungen auf einem Blick

Mit Hilfe moderner und zertifizierter Abrechnungssoftware erstellen wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen. Die MJ Services  Dienstleistungen umfassen mehr als die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung. Auch ein umfangreiches Bescheinigungswesen sowie statistische Auswertungen gehören dazu. Bei Bedarf übernehmen wir bei Neueinstellungen die Sofortmeldungen. Für Branchen mit spezifischen Abrechnungsformen (z.B. Baugewerbe und öffentlicher Dienst) bieten wir Ihnen darauf abgestimmte Lösungen.

 

  • Laufende Lohnabrechnung, laufende Gehaltsabrechnung
  • Monatliche Erfassung der variablen Bezüge
  • Erstmalige Datenübernahme in unser System und laufende Stammdatenpflege
  • Fertigen der Lohnsteueranmeldung monatlich, vierteljährlich oder nur einmal im Jahr
  • Beitragsnachweislisten für Krankenkassen
  • Sozialversicherungsmeldungen
  • Elektronische Datenübermittlung
  • Buchungsbelege
  • Lohnjournal
  • Bargeldloser Zahlungsverkehr
  • Berufsgenossenschaftsliste
  • Individuelle Auswertung nach Ihren Vorgaben 

Laufende Lohnabrechnungen - Übersichtlich und leicht lesbar

Durch die klare Gliederung ist unsere laufende Lohnabrechnung übersichtlich und leicht zu lesen. Damit reduzieren wir auch die Rückfragen Ihrer Mitarbeiter.

Alle Lohnarten können Sie frei bestimmen und wenn nötig auch ändern. Die Zuordnung zu Kostenstellen und Kostenarten erfolgt nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Sie können damit die Daten aus der laufenden Lohnabrechnung unverändert in Ihre Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung übernehmen.

 

Unsere laufenden Lohnabrechnungen können Sie als Verdienstbescheinigungen verwenden.

Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung

Sie können Ihre Daten aus der MJ Services Lohnabrechnung auch für die Finanzbuchhaltung verwenden. Dafür stellt unser eingesetztes Programm eine entsprechende WinFib ASCII Datei zur Verfügung, die Sie dann über die Importfunktion in Ihr FiBu-Programm importieren können. Programmseitig werden viele verschiedene Kontenrahmen unterstützt (wie z.B. SKR 03, SKR 04, HRB 13, KFZ-Kontenrahmen, Pflegeeinrichtungen, Bosch-Dienste usw.). Natürlich erhalten Sie den Buchungsbeleg auch im Original ausgedruckt.

Beitragsnachweislisten zur Sozialversicherung

Die von unserem Programm errechneten Beiträge zur Sozialversicherung werden automatisch in die Beitragsnachweislisten für die entsprechenden Krankenkassen übernommen. Die Beitragsnachweis-Datensätze werden per Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Abrechnungsprogramme übermittelt.

Lohnjournal

Das Lohnjournal ist eine wichtige Unterlage für den Arbeitgeber. In ihr werden alle monatlich anfallenden Abgaben pro Arbeitnehmer wie Lohnsteuer und Sozialabgaben aufgelistet. Hier ist abzulesen, wie viel Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung für den einzelnen Arbeitnehmer entrichtet werden. Im Monatslohnjournal sind alle Mitarbeiter aufgeführt, die in dem entsprechenden Monat auch abgerechnet wurden. Am Ende des Lohnjournals steht die Gesamtbelastung für den Arbeitgeber.

 

Am Ende des Jahres wird ein Jahreslohnjournal mit den entsprechenden Jahressummen erstellt. Das Lohnjournal ist eine Prüfungsunterlage bei Steuer- und SV-Prüfungen und entspricht den Anforderungen der Sozialversicherungsträger und der Finanzbehörden.

Lohnkonto

Das Lohnkonto weist die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale eines Arbeitnehmers, die monatlichen Bezüge sowie die Höhe der einbehaltenen Steuerbeträge aus. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. Das Lohnkonto ist Grundlage bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger.

Urlaubsliste

Die Urlaubsübersicht für alle Arbeitnehmer enthält den Resturlaub des Vorjahres, den Urlaubsanspruch des laufenden Jahres, Sonderurlaub, Gesamturlaub, erhaltener Urlaub und den Resturlaub. 

Weitere Listen

Beispiele für weitere Listen sind die Personalliste, Berufsgenossenschaftsliste, Jubiläumsliste, Geburtstagsliste usw.