Baulohnabrechnung

Besonderheiten im Bauhaupt- und Nebengewerbe

Bei der Erstellung der Baulohnabrechnungen gibt es bestimmte Besonderheiten, die bei anderen Lohn- und Gehaltsabrechnungen nicht vorkommen. Daher sind Abrechnungen im Baugewerbe deutlich komplxer als in anderen Gewerben.

 

Unter diese Besonderheiten fallen:

 

  • Meldungen an die Sozialkassen des Baugewerbes
  • Saison-Kurzarbeitergeld (Saison KUG)
  • Erstellung von Sofortmeldungen
  • Führen von Arbeitszeitkonten und Kalendariumserfassung

Sozialkassen des Baugewerbes

Für die verschiedenen Bereiche des Baugewerbes gibt es verschiedene Sozialkassen, bei denen der Arbeitnehmer gemeldet sein muss. Diese Kassen sind speziell auf die Bedürfnisse der sozialen Absicherung des jeweiligen Baugewerbes bzw. Baunebengewerbes ausgelegt.

Als wichtige Sozialkassen sind hier zu nennen:

 

  • SOKA Bau
  • Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayrischen Baugewerbes e.V.
  • Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
  • Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau (EWGaLa)
  • Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse (uk/ zvk) für das Maler und Lackierergewerbe
  • Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks WaG
  • Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks
  • Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
  • Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG
  • Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG

 

Die zentralen Aufgaben dieser Kassen liegen in den Bereichen der Zusatzversorgung und tariflichen Zusatzrente. Im Fall der SOKA-Bau liegt ein weiterer Teil der Aufgaben im Urlaubsausgleich über die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse. Dies ist bei wetterabhängigen Gewerben der Fall.

Saison-Kurzarbeitergeld (Saison KUG)

Das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) hat das frühere Schlechtwettergeld abgelöst. Es wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Beschäftigte in der Schlechtwetterzeit aufgrund saisonbedingter Arbeitsausfälle entlassen werden müssen. Finanziert wird das Saison-KUG über die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

 

Die Schlechtwetterzeit beginnt mit Dezember und endet Ende März. Bei Gerüstbauern beginnt die Zeit bereits im November und dauert bis zum 31. März. Sofern kein Arbeitszeitguthaben existiert, was für die Überbrückung des Arbeitsausfalls verbraucht werden kann, wird das Kurzarbeitergeld ab der ersten Ausfallstunde gewährt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis nicht zuvor durch Kündigung oder Vertragsauflösung beendet wurde.

 

Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 % des ausgefallenen Nettoentgelts, alle anderen 60 %. Während des Bezugs des Saison-KUG fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an.

Sofortmeldungen

Seit dem 01.01.2009 ist das Baugewerbe zur sofortigen Meldung bestimmter Daten neuer Mitarbeiter an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) verpflichtet. Diese Meldung, die sogenannte Sofortmeldung, hat vor der Beschäftigungsaufnahme zu erfolgen.

 

Die Sofortmeldung dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Sie soll verhindern, dass Personen erst im Fall einer Kontrolle angemeldet werden, um den Anschein eines legalen Arbeitsverhältnisses zu erwecken. Zusätzlich müssen Arbeitnehmer jederzeit einen gültigen Ausweis (Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz) mitführen. Die Sofortmeldung erfolgt direkt und digital an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV).

 

Für Sofortmeldungen ist ein genau definiertes Format vorgeschrieben, das über spezielle Software übermittelt wird. Wenn Sie möchten, übernehmen wir diese Meldungen für Sie unkompliziert und zuverlässig.

Arbeitszeitkonten

Bei guter Witterung werden auf Baustellen häufig viele Überstunden geleistet – oft aufgrund von Terminvorgaben durch Bauherren oder Bauleiter. Diese Mehrarbeitsstunden können auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt werden, um witterungsbedingte Ausfälle in der Schlechtwetterzeit auszugleichen. Gerade im Baulohnbereich gewinnt das Führen solcher Zeitkonten zunehmend an Bedeutung und wird immer häufiger genutzt.

Schwierigkeiten bei der Lohnabrechnung

Die Vielzahl an Sonderfällen und Regelungen macht die Lohnabrechnung im Baugewerbe deutlich komplexer als in anderen Branchen. Ohne fachliches Know-how und geeignete Systeme entstehen schnell Fehler, die früher oder später zu erheblichen Problemen führen können.

 

 

Eine sinnvolle Alternative zur internen Abwicklung ist die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Lohndienstleister wie MJ Services. Unsere Baulohn-Experten unterstützen Sie jederzeit mit Kompetenz und erstellen Ihre Abrechnungen fristgerecht. Wir bereiten alle benötigten Daten nach Ihren Vorgaben auf und übernehmen zudem die erforderlichen Meldungen an Behörden und Sozialversicherungsträger.

Hinweis

Unsere Dienstleistungen im Bereich Lohnbuchhaltung umfassen ausschließlich die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen gemäß § 6 Ziffer 4 STBerG.